Kosten & Ablauf
Die Verordnung:
Sie benötigen eine ärztliche Verordnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse bewilligen lassen müssen! (ÖGK hat die Bewilligungspflicht vorübergehend ausgesetzt)
In der Regel wird Einzelheilgymnastik bzw. Einzelphysiotherapie verordnet.
Bei der 1. Therapieeinheit schließen Sie einen Behandlungsvertrag mit dem/der jeweiligen PhysiotherapeutIn ab.
Die Bezahlung:
Sie bezahlen bei uns grundsätzlich bar nach jeder Einheit. Am Ende der Behandlungsserie (meistens 6-10 Einheiten) bekommen Sie von Ihrer/m TherapeutIn eine Sammelrechnung.
Die Krankenkasse:
Die Sammelrechnung reichen Sie zusammen mit Ihrer Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Je nach Kasse bekommen Sie dann einen Teil des bezahlten Betrages rückerstattet.
Weiters könnnen Sie eine Kopie der Rechnung bei einer eventuell bestehenden privaten Zusatzversicherung geltend machen.